Wie bin ich oder ist mein Kind wäh­rend des Tanz­kurses ver­si­chert?
Perform[d]ance e. V. ist Ver­si­che­rungs­nehmer bei der Jugend­haus Düs­sel­dorf Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lungs– und Ser­vice GmbH. Damit sind alle Mit­glieder wäh­rend der Kurse, Proben und Auf­füh­rungen unfallversichert.

Kann ich auch einen zweiten Kurs belegen?
Selbst­ver­ständ­lich können Sie oder Ihr Kind wei­tere Kurse belegen, sofern die Kurs­aus­las­tung dies erlaubt. Bitte spre­chen Sie vor Ihrer Anmel­dung mit dem Tanz­päd­agogen, inwie­weit diese Ergän­zung für Sie oder Ihr Kind sinn­voll ist.
Auf den zweiten Kurs erhalten Sie Ermä­ßi­gung (siehe Kursordnung 2017).

Was ist zu tun, wenn ich oder mein Kind erkranken?
Wenn die Teil­nahme aus Krank­heits­gründen am Tanz­kurs nicht mög­lich ist, infor­mieren Sie bitte Ihre/n Kursleiter/in tele­fo­nisch oder melden Sie sich schnellst­mög­lich im Büro.
Büro­zeiten: Mo–Fr 10–14 Uhr | Tel.: 0 38 31/ 66 79 20

Kann ich meine Gebühren erstattet bekommen, wenn ich oder mein Kind län­gere Zeit gefehlt haben?
Grund­sätz­lich nicht. Wir halten die Leis­tung weiter für Sie oder Ihr Kind vor und ver­geben den Platz in dieser Zeit nicht neu.

Was pas­siert, wenn der Tanz­kurs von Seiten des Ver­eins aus­fallen muss?
Wir werden Sie natür­lich so schnell wie mög­lich dar­über infor­mieren, falls der Kurs aus Krank­heits­gründen aus­fallen sollte. Selbst­ver­ständ­lich sind wir auch bemüht, schnellst­mög­lich einen geeig­neten Ersatz­termin für die Teil­neh­me­rInnen des Kurses zu finden.

Was ist zu tun, wenn ich oder mein Kind nicht mehr am Tanz­kurs teil­nehmen wollen?
Sie müssen unbe­dingt schrift­lich kün­digen. Die Kün­di­gungs­frist beträgt 4 Wochen vor Quar­tals­be­ginn. Die frist­ge­rechte Kün­di­gung zum Quar­tals­ende muss im Büro von Perform[d]ance (Fran­ken­straße 57, 18439 Stral­sund) bis spä­tes­tens zu fol­genden Ter­minen ein­ge­reicht werden: 28./29.02., 31.05., 31.08. oder 30.11..

Wei­tere Infor­ma­tionen ent­nehmen Sie bitte der Kursordnung 2017 .